Aufgaben des Pfarrgemeinderates

Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, bei allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken und so am Aufbau einer lebendigen Gemeinde mitzuarbeiten.

Der Pfarrgemeinderat wird alle vier Jahre von den Gemeindemitgliedern gewählt. Ihm gehören gewählte und berufene Mitglieder an. Außerdem sind die hauptamtlichen Mitarbeiter automatisch Mitglieder. Ein Vertreter der Kirchenverwaltung (Kirchenpfleger) nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil, zu denen sich die Mitglieder mindestens einmal im Vierteljahr treffen.

Um seine Aufgaben effektiver zu bearbeiten, richtet der PGR zu einzelnen Themen Sachausschüsse ein oder beruft Beauftragte aus Gruppen und Verbänden, wie z. B. Ministranten, Mission, Frieden oder Öffentlichkeitsarbeit.

Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind in der Regel öffentlich. Einmal im Jahr treffen sich die PGR-Mitglieder zu einem Klausurtag oder Klausurwochenende, um längere Themen zu beraten und Schwerpunkte für die kommende Zeit festzulegen.